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Peter Birchler

Ersatzwahl Kirchenpflegemitglied

20221103_Amtliche Publikation Kopie (Foto: Sandra Wallishauser)

Amtliche Publikation gemäss Art. 8.1 Geschäftsordnung (GO)
1 Die amtlichen Publikationen erfolgen in elektronischer Form auf der Webseite der Kirchgemeinde.
2 Werden amtliche Publikationen zusätzlich in anderen Medien veröffentlicht, so gilt für die
Rechtsfolgen die Publikation auf der Webseite der Kirchgemeinde.

Amtliche Bekanntgabe Wahlresultat vom 5. Dezember 2024

Ersatzwahl eines Mitgliedes der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Uster
für den Rest der Amtsdauer 2022-2026


Auf die Publikation des Wahlvorschlages vom 18. November 2024 sind bei der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde bis zum Ablauf der gesetzlichen Fristen keine weiteren Wahlvorschläge eingereicht worden. Gemäss § 54 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte sind somit die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt.

Die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Uster erklärt folgendes Mitglied für die Kirchenpflege
für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026 als gewählt:
Lütolf Josef, 1942, pensioniert, Rietwisliweg 12, 8610 Uster

Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), bei der Bezirkskirchenpflege Uster, c/o Urs-Christoph Dieterle, Präsident, Morfweg 7, 8610 Uster, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Uster, 5. Dezember 2024
Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Uster

Amtliche Bekanntgabe zu neuem Wahlvorschlag vom 18. November 2024

Ersatzwahl eines Mitgliedes der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Uster
für den Rest der Amtsdauer 2022-2026


Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 17. April 2024 ist für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege Uster für den Rest der Amtsdauer 2022-2026 folgender Wahlvorschlag eingegangen:

Mitglied:
Lütolf Josef, 1942, pensioniert, Rietwisliweg 12, 8610 Uster

Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen wird dieser Wahlvorschlag amtlich bekannt gegeben. In Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte wird eine neue Frist von 7 Tagen angesetzt. Bis spätestens Montag, 25. November 2024 können frühere Wahlvorschläge geändert, zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge beim Sekretariat der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde, Zentralstrasse 40, 8610 Uster, eingereicht werden. Nach Ablauf der zweiten Frist können die Wahlvorschläge nicht mehr verändert werden.

Werden bis zum 25. November 2024 keine neuen Wahlvorschläge eingereicht und bleibt es beim obgenannten Vorschlag, so findet das Verfahren der stillen Wahl Anwendung.

Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), bei der Bezirkskirchenpflege Uster, c/o Urs-Christoph Dieterle, Präsident, Morfweg 7, 8610 Uster, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Uster, 18. November 2024
Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Uster