Kircheneintritt
Ich möchte dazugehören
Sie möchten Mitglied der Evangelisch-reformierte Landeskirche werden? Oder Sie möchten wieder in die Reformierte Kirche eintreten? Das freut uns sehr, seien Sie herzlich willkommen!
Sie möchten Mitglied der Evangelisch-reformierte Landeskirche werden? Oder Sie möchten wieder in die Reformierte Kirche eintreten? Das freut uns sehr, seien Sie herzlich willkommen!
Steht für Sie der Eintritt fest, drucken Sie bitte das Eintrittsformular aus und senden Sie es vollständig ausgefüllt und unterzeichnet an:
Evang.-ref. Kirchgemeinde Uster, Zentralstrasse 40, 8610 Uster
Bei einem Übertritt legen Sie bitte die Austrittsbestätigung der bisherigen Landeskirche bei. Wir nehmen nach Abschluss der Formalitäten mit Ihnen Kontakt auf.
Evang.-ref. Kirchgemeinde Uster, Zentralstrasse 40, 8610 Uster
Bei einem Übertritt legen Sie bitte die Austrittsbestätigung der bisherigen Landeskirche bei. Wir nehmen nach Abschluss der Formalitäten mit Ihnen Kontakt auf.
Grundsätzliche Informationen
- Als (erwachsenes) Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Uster werden Sie gleichzeitig der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Zürich angehören.
- Sie sind stimmberechtigt an der Kirchgemeindeversammlung.
- Sie sind wählbar für die Kirchenpflege, die Rechnungsprüfungskommission und die Synode der Kantonalkirche.
- Sie erhalten regelmässig unsere Kirchgemeindeinformationen und sind herzlich eingeladen, die vielfältigen Angebote unserer Kirchgemeinde in Anspruch zu nehmen.
- Mit Ihren Kirchensteuern tragen Sie dazu bei, dass unsere Angebote möglich werden.
- Zudem unterstützen sie damit das solidarische Handeln der Kirche in Uster und weltweit.
Wiedereintritt
Wenn Sie schon einmal Mitglied einer Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde waren und dann ausgetreten sind, handelt es sich um einen Wiedereintritt.
Übertritt
Wenn Sie Ihre Konfession oder Kirchenzugehörigkeit wechseln möchten, so handelt es sich um einen Übertritt. Bitte teilen Sie Ihren Austritt der jetzigen Kirche schriftlich mit. Sobald Sie von dieser die Austrittsbestätigung erhalten haben, können Sie den Eintritt in die Evangelisch-reformierte Landeskirche mit obenstehendem Formular einleiten. Bitte legen Sie eine Kopie der Austrittsbestätigung bei.
Eintritt
Gehörten Sie bislang keiner Kirche an, so handelt es sich um einen Eintritt.
- Als (erwachsenes) Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Uster werden Sie gleichzeitig der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Zürich angehören.
- Sie sind stimmberechtigt an der Kirchgemeindeversammlung.
- Sie sind wählbar für die Kirchenpflege, die Rechnungsprüfungskommission und die Synode der Kantonalkirche.
- Sie erhalten regelmässig unsere Kirchgemeindeinformationen und sind herzlich eingeladen, die vielfältigen Angebote unserer Kirchgemeinde in Anspruch zu nehmen.
- Mit Ihren Kirchensteuern tragen Sie dazu bei, dass unsere Angebote möglich werden.
- Zudem unterstützen sie damit das solidarische Handeln der Kirche in Uster und weltweit.
Wiedereintritt
Wenn Sie schon einmal Mitglied einer Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde waren und dann ausgetreten sind, handelt es sich um einen Wiedereintritt.
Übertritt
Wenn Sie Ihre Konfession oder Kirchenzugehörigkeit wechseln möchten, so handelt es sich um einen Übertritt. Bitte teilen Sie Ihren Austritt der jetzigen Kirche schriftlich mit. Sobald Sie von dieser die Austrittsbestätigung erhalten haben, können Sie den Eintritt in die Evangelisch-reformierte Landeskirche mit obenstehendem Formular einleiten. Bitte legen Sie eine Kopie der Austrittsbestätigung bei.
Eintritt
Gehörten Sie bislang keiner Kirche an, so handelt es sich um einen Eintritt.
Wenn Sie Fragen zu einem Kircheneintritt haben, gibt Ihnen Pfr. Matthias Rüsch gerne Auskunft:
Link zum Dokument Kircheneintritt:
» Kircheneintrittsformular
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