Pfarrbestätigungswahlen 2024 - Publikation stille Wahl
Pfarrbestätigungswahlen 2024 – Publikation stille Wahl
Die Kirchenpflege beschliesst:
1. Es wird davon Kenntnis genommen, dass die Stimmberechtigen die Wahl an der Urne von Pfarrerin Bettina Wiesendanger, Pfarrerin Evi Flachsmann, Pfarrer Matthias Rüsch, Pfarrerin Manuela Schäfer, Pfarrerin Pascale Rondez, Pfarrerin Sabine Stückelberger, Pfarrer Yves L'Eplattenier binnen der gesetzlichen Frist nicht verlangt haben.
2. Die Pfarrerinnen und Pfarrer gemäss Ziffer 1 werden als in stiller Wahl für die Amtsdauer 2024 bis 2028 gewählt erklärt.
3. Die Wahlen erfolgen unter dem Vorbehalt einer Änderung der massgebenden gesetzlichen Bestimmungen sowie der Amtspflichten der vorgeschlagenen Pfarrerinnen und Pfarrer in örtlicher und inhaltlicher Hinsicht während der Amtsdauer.
4. Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege, Urs-Christoph Dieterle, Morfweg 7, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.
5. Mitteilung an die Stadtverwaltung Uster, an die Bezirkskirchenpflege sowie an den Kirchenrat.
Amtliche Veröffentlichung auf der Homepage der reformierten Kirchgemeinde Uster.
Uster, 21. November 2023
Evangelisch-reformierte Kirchenpflege
1. Es wird davon Kenntnis genommen, dass die Stimmberechtigen die Wahl an der Urne von Pfarrerin Bettina Wiesendanger, Pfarrerin Evi Flachsmann, Pfarrer Matthias Rüsch, Pfarrerin Manuela Schäfer, Pfarrerin Pascale Rondez, Pfarrerin Sabine Stückelberger, Pfarrer Yves L'Eplattenier binnen der gesetzlichen Frist nicht verlangt haben.
2. Die Pfarrerinnen und Pfarrer gemäss Ziffer 1 werden als in stiller Wahl für die Amtsdauer 2024 bis 2028 gewählt erklärt.
3. Die Wahlen erfolgen unter dem Vorbehalt einer Änderung der massgebenden gesetzlichen Bestimmungen sowie der Amtspflichten der vorgeschlagenen Pfarrerinnen und Pfarrer in örtlicher und inhaltlicher Hinsicht während der Amtsdauer.
4. Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege, Urs-Christoph Dieterle, Morfweg 7, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.
5. Mitteilung an die Stadtverwaltung Uster, an die Bezirkskirchenpflege sowie an den Kirchenrat.
Amtliche Veröffentlichung auf der Homepage der reformierten Kirchgemeinde Uster.
Uster, 21. November 2023
Evangelisch-reformierte Kirchenpflege