Kirchgemeindeversammlung vom 23. Juni 2024
Publikation der Beschlüsse
Ergebnisse
1. Jahresrechnung 2023: Abnahme
2. Pfarrwahlkommission: Auftragserteilung und Ersatzwahl Präsidium
a. Beauftragung der Pfarrwahlkommission zur Besetzung der frei werdenden Pfarrstelle
b. als Präsidium neu gewählt: Gertrud Dubach
3. Jahresbericht 2023: Kenntnisnahme
4. Anfragen gemäss § 17 Gemeindegesetz: keine Anfragen
Das Protokoll liegt ab Freitag, 28. Juni 2024 während 30 Tagen im Kirchgemeindehaus Kreuz, Zentralstrasse 40, 8610 Uster, und unter www.refuster.ch zur Einsicht auf.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen, und wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheit binnen 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Uster, Herr Urs-Christoph Dieterle, Morfweg 7, 8610 Uster, erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rechtsmittelinstanz und die Vorinstanz beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist kostenlos. Im Übrigen hat die unterliegende Partei die Kosten des Rekursverfahrens zu tragen.
Publikationsdatum: Uster, 26. Juni 2024
Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Uster
1. Jahresrechnung 2023: Abnahme
2. Pfarrwahlkommission: Auftragserteilung und Ersatzwahl Präsidium
a. Beauftragung der Pfarrwahlkommission zur Besetzung der frei werdenden Pfarrstelle
b. als Präsidium neu gewählt: Gertrud Dubach
3. Jahresbericht 2023: Kenntnisnahme
4. Anfragen gemäss § 17 Gemeindegesetz: keine Anfragen
Das Protokoll liegt ab Freitag, 28. Juni 2024 während 30 Tagen im Kirchgemeindehaus Kreuz, Zentralstrasse 40, 8610 Uster, und unter www.refuster.ch zur Einsicht auf.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen, und wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheit binnen 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Uster, Herr Urs-Christoph Dieterle, Morfweg 7, 8610 Uster, erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rechtsmittelinstanz und die Vorinstanz beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist kostenlos. Im Übrigen hat die unterliegende Partei die Kosten des Rekursverfahrens zu tragen.
Publikationsdatum: Uster, 26. Juni 2024
Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Uster
