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Peter Birchler

Erneuerungswahl Kirchenpflege - Amtsdauer 2026 bis 2030

20221103_Amtliche Publikation Kopie (Foto: Sandra Wallishauser)

Amtliche Publikation gemäss Art. 8.1 Geschäftsordnung (GO)
1 Die amtlichen Publikationen erfolgen in elektronischer Form auf der Webseite der Kirchgemeinde.
2 Werden amtliche Publikationen zusätzlich in anderen Medien veröffentlicht, so gilt für die
Rechtsfolgen die Publikation auf der Webseite der Kirchgemeinde.

Publikation definitive Wahlvorschläge (3.12.2025)

Gesamterneuerungswahl der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege Uster
für die Amtsdauer 2026 - 2030
Publikation der definitiven Wahlvorschläge / Anordnung Urnengang vom 8. März 2026


Am 12. November 2025 wurden die für die Erneuerungswahl der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege Uster für die Amtsdauer 2026 – 2030 innert der ersten Frist von 40 Tagen eingereichten gültigen Wahlvorschläge publiziert. Nach Ablauf der zweiten Frist zur Einreichung, Änderung oder zum Rückzug von Wahlvorschlägen für die Erneuerungswahl der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege Uster liegen folgende definitiven Wahlvorschläge vor:

Mitglieder (Name, Vorname; Geb.Jahr; Beruf; Wohnort; bisher/neu):
- Bickel Matthias ; 1969; Ing. HTL / MAS Software Engineering; Uster; bisher
- Dubach Gertrud; 1965; Hauswirtschaftslehrerin, Member Care; Uster; bisher
- Jucker Martin; 1960; Maurer-Bauführer; Uster; neu
- Lütolf Josef; 1942; Pensionierter Schulleiter; Uster; bisher
- Margelisch David; 1969; Paralegal, Betriebswirtschafter HF; Nänikon; bisher
- Mauchle-Wyss Regula; 1963; Katechetin, Physiotherapeutin; Uster; neu
- Merk-Schürch Rahel; 1981; BA of Arts Prakt.Theologie IGW; Uster; bisher
- Oehler Brigitte; 1951; Diakonin; Riedikon; bisher
- Stamm Alex; 1955; Pensionierter Kaufmann; Nänikon; bisher


Präsidium (Name, Vorname; Geb.Jahr; Beruf; Wohnort; bisher/neu):
- Dubach Gertrud; 1965; Hauswirtschaftslehrerin, Member Care; Uster; bisher

Die Kirchenpflege hat an ihrer Sitzung vom 27. August 2025 beschlossen, dass der 1. Wahlgang für die Gesamterneuerungswahlen der Kirchenpflege am 8. März 2026, ein allfälliger 2. Wahlgang am 14. Juni 2026 stattfindet. Gemäss Art. 6 Abs. 2 der Kirchgemeindeordnung der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Uster werden für den 1. Wahlgang gedruckte Wahlzettel verwendet. Diese werden mit einer Wahlanleitung versehen sein. Die Wahlberechtigung richtet sich gemäss Art. 20 der Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantos Zürich vom 17. März 2009.

Rechtsmittel
Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), bei der Bezirkskirchenpflege Uster, c/o Melchior Volz, Eglishölzliweg 38, 8600 Dübendorf, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Uster, 3. Dezember 2025
Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Uster
ePublikation.ch - Meldungsnummer AM-DA31-0000000548



Publikation Eingereichte Wahlvorschläge (12.11.2025 - 19.11.2025)

Erneuerungswahl der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege Uster
für die Amtsdauer 2026 – 2030


Der erste Wahlgang für die Erneuerungswahl der Kirchenpflege (9 Mitglieder, davon eines als Präsident/in) findet am Sonntag, 8. März 2026 statt.

Auf die Ausschreibung vom 24. September 2025 sind bei der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege Uster innert der gesetzlich angeordneten Frist folgende gültige Wahlvorschläge eingereicht worden (in alphabetischer Reihenfolge):

Mitglieder (Name, Vorname; Geb.Jahr; Beruf; Wohnort; bisher/neu):
- Bickel Matthias ; 1969; Ing. HTL / MAS Software Engineering; Uster; bisher
- Dubach Gertrud; 1965; Hauswirtschaftslehrerin, Member Care; Uster; bisher
- Jucker Martin; 1960; Maurer-Bauführer; Uster; neu
- Lütolf Josef; 1942; Pensionierter Schulleiter; Uster; bisher
- Margelisch David; 1969; Paralegal, Betriebswirtschafter HF; Nänikon; bisher
- Mauchle-Wyss Regula; 1963; Katechetin, Physiotherapeutin; Uster; neu
- Merk-Schürch Rahel; 1981; BA of Arts Prakt.Theologie IGW; Uster; bisher
- Oehler Brigitte; 1951; Diakonin; Riedikon; bisher
- Stamm Alex; 1955; Pensionierter Kaufmann; Nänikon; bisher


Präsidium (Name, Vorname; Geb.Jahr; Beruf; Wohnort; bisher/neu):
- Dubach Gertrud; 1965; Hauswirtschaftslehrerin, Member Care; Uster; bisher


Es wird eine neue Frist von sieben Tagen, das heisst bis Mittwoch, 19. November 2025, angesetzt, innert welcher frühere Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege Uster, Zentralstrasse 40, 8610 Uster, eingereicht werden können. Nach Ablauf der zweiten Frist können die Wahlvorschläge nicht mehr verändert werden. Formulare für Wahlvorschläge können bei der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege Uster, Zentralstrasse 40, 8610 Uster bezogen werden. Die Wahlvorschläge können bei der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege Uster eingesehen werden.
Die Erneuerungswahl 2026 – 2030 der Kirchenpflege wird nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) vom 27. Oktober 2004 durchgeführt. Es kommt ein gedruckter Wahlzettel zur Anwendung. Falls mehr Personen vorgeschlagen werden, als Stellen zu besetzen sind, wird gemäss § 55 Abs. 1 lit. a GPR e contrario ein leerer Wahlzettel mit einem Beiblatt verwendet.

Wählbar ist jede gemäss Art. 20 Abs. 1 der Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich vom 17. März 2009 stimm- und wahlberechtigte Person, die das 18. Altersjahr vollendet hat.

Rechtsmittel
Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), bei der Bezirkskirchenpflege Uster, c/o Melchior Volz, Eglishölzliweg 38, 8600 Dübendorf, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.


Uster, 12. November 2025
Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Uster
ePublikation.ch - Meldungsnummer AM-DA31-0000000480



Publikation Wahlanordnung (24.9.2025 - 3.11.2025)

Wahlanordnung für die Erneuerungswahl der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege Uster
für die Amtsdauer 2026 – 2030


Die Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Uster ordnet den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahlen für die Kirchenpflege auf den 8. März 2026 an. Gemäss Art. 6 Abs. 1 der Kirchgemeindeordnung sind die Mitglieder der Kirchenpflege sowie aus ihrer Mitte deren Präsident bzw. deren Präsidentin an der Urne zu wählen.

Die Kirchenpflege besteht aus 9 Mitgliedern.

Gemäss Art. 6 Abs. 2 der Kirchgemeindeordnung erfolgt die Neuwahl in die Kirchenpflege mit gedruckten Wahlvorschlägen. Gestützt auf § 49 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte ist eine erste Frist von 40 Tagen anzusetzen, innert welcher Wahlvorschläge eingereicht werden können. Wahlvorschläge sind der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege Uster, Zentralstrasse 40, 8610 Uster, bis spätestens 3. November 2025 einzureichen. Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Wählbar ist jede gemäss Art. 20 Abs. 1 der Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich vom 17. März 2009 stimm- und wahlberechtigte Person, die das 18. Altersjahr vollendet hat. Auf einem Wahlvorschlag dürfen höchstens so viele wählbare Personen genannt sein, als Stellen zu besetzen sind. Jede Person darf höchstens auf einem der Wahlvorschläge und dort höchstens einmal genannt sein. Für das Präsidium kann nur in Vorschlag gebracht werden, wer zugleich als Mitglied der entsprechenden Behörde vorgeschlagen wird. Für jede vorgeschlagene Person ist die Angabe von Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf und Adresse erforderlich. Zudem kann der Rufname, ein Hinweis, ob die vorgeschlagene Person dem Organ schon bisher angehört hat, sowie die Parteizugehörigkeit angefügt werden.

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Uster eigenhändig unterschrieben sein. Die Berechtigung, einen Wahlvorschlag zu unterzeichnen, richtet sich nach der in Art. 20 Abs. 1 der Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich vom 17. März 2009 festgelegten Stimmberechtigung. Die Unterzeichnenden haben Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse anzugeben und ihre Unterschrift hinzuzufügen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Unterzeichnung kann nicht zurückgezogen werden.

Wenn die Unterzeichnenden eines Wahlvorschlages keine zur Vertretung ermächtigte Person bezeichnen, gilt die erstunterzeichnende und, wenn diese verhindert ist, die zweitunterzeichnende Person als berechtigt, Vorschläge zurückzuziehen und andere Erklärungen abzugeben.

Formulare für Wahlvorschläge können bei der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege Uster, Zentralstrasse 40, 8610 Uster bezogen oder unten auf dieser Webseite heruntergeladen werden.

Rechtsmittel
Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), bei der Bezirkskirchenpflege Uster, c/o Melchior Volz, Eglishölzliweg 38, 8600 Dübendorf, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten


Uster, 24. September 2025
Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Uster
ePublikation.ch - Meldungsnummer AM-DA31-0000000376

Unterlagen

Publikation Bekanntgabe definitive Wahlvorschläge (3.12.2025):
Publikation - definitive Wahlvorschläge PDF

Publikation Eingereichte Wahlvorschläge (12.11.2025):
Publikation - Eingereichte Wahlvorschläge PDF

Publikation Wahlanordnung (24.9.2025):
Publikation Wahlanordnung PDF
Vorlage Wahlvorschlagsliste (Dokument wurde nach Ablauf der Fristen entfernt)