Aufhebung Reglement Wohnunterstützungsfonds
Amtliche Publikation – Aufhebung Reglement Wohnunterstützungsfonds
Information zur erneuten Publikation:
Die Kirchenpflege hatte am 20. September 2023 auf dieser Webseite (www.refuster.ch) den Beschluss zur Aufhebung des Reglements «Wohnunterstützungsfonds (WUF)» publiziert. Auf Anordnung der Bezirkskirchenpflege Uster wird der Beschluss auf dem ordentlichen Publikationsorgan (» www.refuster.ch/wuf-2) erneut publiziert mit Verweis auf die zusätzlich vorzunehmende elektronische Publikation auf dem «Digitalen Amtsblatt Schweiz» (» www.epublikation.ch / AM-DA17-0000001458), um eine entsprechende Rechtskraftbescheinigung zu erwirken.
Die Kirchenpflege beschliesst:
Das Reglement «Wohnunterstützungsfonds (WUF) der Reformierten Kirche Uster» wird aufgehoben. (Zirkularbeschluss vom 4. Juli 2023, 12. Sitzung, Geschäft Nr. 121 auf Seite 99).
Beilage:
Reglement WUF: Reglement_Wohnunterstützungsfond_refUster
Rechtsmittel:
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Uster, Urs-Christoph Dieterle, Präsident, Morfweg 7, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rekursinstanz und die Vorinstanz einzureichen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Uster
28. November 2024
Die Kirchenpflege hatte am 20. September 2023 auf dieser Webseite (www.refuster.ch) den Beschluss zur Aufhebung des Reglements «Wohnunterstützungsfonds (WUF)» publiziert. Auf Anordnung der Bezirkskirchenpflege Uster wird der Beschluss auf dem ordentlichen Publikationsorgan (» www.refuster.ch/wuf-2) erneut publiziert mit Verweis auf die zusätzlich vorzunehmende elektronische Publikation auf dem «Digitalen Amtsblatt Schweiz» (» www.epublikation.ch / AM-DA17-0000001458), um eine entsprechende Rechtskraftbescheinigung zu erwirken.
Die Kirchenpflege beschliesst:
Das Reglement «Wohnunterstützungsfonds (WUF) der Reformierten Kirche Uster» wird aufgehoben. (Zirkularbeschluss vom 4. Juli 2023, 12. Sitzung, Geschäft Nr. 121 auf Seite 99).
Beilage:
Reglement WUF: Reglement_Wohnunterstützungsfond_refUster
Rechtsmittel:
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Uster, Urs-Christoph Dieterle, Präsident, Morfweg 7, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rekursinstanz und die Vorinstanz einzureichen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Uster
28. November 2024