Urnenabstimmung vom 12. März 2023
Gemeindeabstimmung der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Uster
Anordnung der Urnenabstimmung
Die Kirchenpflege der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Uster hat mit Beschluss vom 18. Januar 2023 für Sonntag, 12. März 2023 in Anwendung von § 12 Abs. 1 lit. d i.V. mit § 57 Gesetz über die politischen Rechte (GPR) die Abstimmung über folgende Vorlage angeordnet:
Genehmigung eines Investitionskredites von Fr. 1‘022‘000 (Kostengenauigkeit +/- 25 %) für die Sanierung des Pfarrhauses an der Denkmalstrasse 10 in Uster.
Stimmberechtigt ist, wer der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich angehört, in der politischen Gemeinde Uster wohnhaft ist und das 16. Altersjahr vollendet hat. Im Übrigen wird betreffend Stimmabgabe auf die Publikation der Stadt Uster über den Urnengang vom 12. März 2023 bzw. die den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zugestellten Wahl- und Abstimmungsunterlagen verwiesen.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Uster, Urs-Christoph Dieterle, Präsident, Morfweg 7, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Beweismittel sind soweit möglich beizulegen.
Publikationsdatum:
Uster, 25. Januar 2023 Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Uster
Die Kirchenpflege der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Uster hat mit Beschluss vom 18. Januar 2023 für Sonntag, 12. März 2023 in Anwendung von § 12 Abs. 1 lit. d i.V. mit § 57 Gesetz über die politischen Rechte (GPR) die Abstimmung über folgende Vorlage angeordnet:
Genehmigung eines Investitionskredites von Fr. 1‘022‘000 (Kostengenauigkeit +/- 25 %) für die Sanierung des Pfarrhauses an der Denkmalstrasse 10 in Uster.
Stimmberechtigt ist, wer der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich angehört, in der politischen Gemeinde Uster wohnhaft ist und das 16. Altersjahr vollendet hat. Im Übrigen wird betreffend Stimmabgabe auf die Publikation der Stadt Uster über den Urnengang vom 12. März 2023 bzw. die den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zugestellten Wahl- und Abstimmungsunterlagen verwiesen.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Uster, Urs-Christoph Dieterle, Präsident, Morfweg 7, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Beweismittel sind soweit möglich beizulegen.
Publikationsdatum:
Uster, 25. Januar 2023 Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Uster