Urnenabstimmung vom 3. März 2024
Gemeindeabstimmung der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Uster
Resultat der Gemeindeabstimmung vom 3. März 2024
Zahl der Stimmberechtigten: 8‘253
Genehmigung eines Investitionskredites von Fr. 700‘000 (Kostengenauigkeit +/- 25 %) für die Sanierung des Alten Pfarrhauses an der Zentralstrasse 38 in Uster.
Eingegangene Stimmzettel: 4‘984
Abzüglich leere Stimmzettel: 164
Abzüglich ungültige Stimmzettel: 8
Gültige Stimmzettel : 4‘812
Ja-Stimmen: 3‘604
Nein-Stimmen: 1‘208
Total = Gültige Stimmzettel: 4‘812
Die Vorlage ist angenommen.
Stimmbeteiligung: 60.39 %
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen und wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheit innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Uster, Urs-Christoph Dieterle, Präsident, Morfweg 7, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rekursinstanz und die Vorinstanz einzureichen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Publikationsdatum: Uster, 6. März 2024
Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Uster
Zahl der Stimmberechtigten: 8‘253
Genehmigung eines Investitionskredites von Fr. 700‘000 (Kostengenauigkeit +/- 25 %) für die Sanierung des Alten Pfarrhauses an der Zentralstrasse 38 in Uster.
Eingegangene Stimmzettel: 4‘984
Abzüglich leere Stimmzettel: 164
Abzüglich ungültige Stimmzettel: 8
Gültige Stimmzettel : 4‘812
Ja-Stimmen: 3‘604
Nein-Stimmen: 1‘208
Total = Gültige Stimmzettel: 4‘812
Die Vorlage ist angenommen.
Stimmbeteiligung: 60.39 %
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen und wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheit innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Uster, Urs-Christoph Dieterle, Präsident, Morfweg 7, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rekursinstanz und die Vorinstanz einzureichen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Publikationsdatum: Uster, 6. März 2024
Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Uster